www.zeit.deProbe-Abo

Württemberg

Verliebt, verlobt, gekündigt

Aus: Christ & Welt Ausgabe 48/2011

Vikarin Carmen Häcker darf nicht mit ihrem muslimischen Ehemann ins Pfarrhaus ziehen. Jetzt probt sie den Aufstand. Besuch bei einer Rebellin.

Willensstark: Carmen Häcker kämpft dafür, dass künftig auch bei Pfarrern religionsverschiedene Ehen möglich sind. © Cira Moro/laif

In ihrem Hals steckt ein Kloß. Carmen Häcker kann ihren Gefühlen nicht mehr unbeschwert freien Lauf lassen. Lange wollte die Vikarin es nicht wahrhaben, doch nun ist es amtlich: Die Liebe zu ihrem Mann ist nicht mit ihrem künftigen Beruf als Pfarrerin vereinbar. Die 28-Jährige muss sich entscheiden: Entweder zieht sie mit einem christlichen Ehemann ins Pfarrhaus oder die Tür bleibt ihr verschlossen. So steht es in Paragraf 19 Absatz 2 des Württembergischen Pfarrergesetzes (siehe Hintergrund, Link unten), das auch für Vikare gilt: „Der Ehegatte eines Pfarrers muss der evangelischen Kirche angehören. Es wird von ihm erwartet, dass er den Dienst des Pfarrers bejaht. In Ausnahmefällen kann der Oberkirchenrat auf Antrag von dem Erfordernis nach Satz 1 befreien.“

Die Kündigung flatterte kurz nach ihrer Heirat im August dieses Jahres ins Haus. Schon jetzt wohnt sie nicht mehr im Pfarrhaus in der evangelischen Gemeinde in Altenmünster, wo sie ihren Dienst versah. Die württembergische Landeskirche hat den Sofortvollzug angeordnet. Carmen Häcker ist vom Dienst freigestellt und sucht verzweifelt nach einer Möglichkeit, wie sie ihre Ausbildung beenden kann.

Die Verzweiflung mischt sich mit Wut und Empörung. Und sie droht für Carmen Häcker zu einer echten Existenzkrise zu werden. Denn die Stipendiatin des renommierten Evangelischen Stifts Tübingen fühlte sich schon als Schülerin in der 12. Klasse berufen, Pfarrerin zu werden. Auch für ihren muslimischen Mann schien dies kein Problem zu sein, im Gegenteil: „Monir fand es toll, sich den ganzen Tag um Menschen und Spiritualität zu kümmern“, erzählt sie. „Er hat mich in meinem Berufswunsch bestärkt.“

Dass die Berufung nun an der Religionszugehörigkeit ihres Mannes scheitert, kann Carmen Häcker nicht fassen. Hat sie nicht in allen theologischen Seminaren gelernt, dass Gott Liebe ist? Für sie und ihren Mann steht fest, dass ihre Beziehung „gottgewollt“ ist. Wieso kann dann die Kirche dagegen sein? „Wir lieben uns, deswegen können wir dem anderen nicht den Zugang zur Wahrheit absprechen“, sagt sie. Sie könnten auch zusammen beten, denn es sei ja derselbe Gott, an den sie sich wendeten. „Wir hatten oft Abschiede, wo wir nicht wussten, wann wir uns wiedersehen“, erinnert sie sich. „Da haben wir gebetet.“

Abschiede und Fernweh sind für Carmen Häcker ganz normal. Sie träumt ständig davon, irgendwo in der Welt unterwegs zu sein. Schließlich hat sie überall Freunde, die sich über einen Besuch von ihr freuen würden. In Batibo zum Beispiel, einem kleinen Dorf in Kamerun, wo sie einst die presbyterianische Gemeinde kennenlernte. Oder in Ramallah und in Haifa, wo sie Verbindungen zu palästinensischen Christen pflegt. Auch nach Tunis, Bangalore und Krakau unterhält die 28-jährige Vikarin enge Kontakte.

Doch in jüngster Zeit zieht es sie immer wieder nach Dhaka, der Hauptstadt Bangladeschs. Sie schaut in die glitzernde Herbstsonne vor dem Stuttgarter Bahnhof und schließt die Augen. Einen Moment will sie an gar nichts denken und denkt dann doch wieder an Bangladesch. In deutschen Ohren klingt dieses Wort alles andere als verheißungsvoll. Das dicht besiedelte Nachbarland Indiens gilt als einer der korruptesten Staaten überhaupt. Naturkatastrophen, krasse Armut, religiöse Unruhen, Säureattentate auf Frauen und Mädchen – über die 160 Millionen Einwohner am Golf von Bengalen erscheinen im Westen meist nur negative Schlagzeilen.

Wenn Carmen Häcker von Bangladesch spricht, fließen Milch und Honig. Sie erzählt von ausgedehnten Mangoplantagen, von Reisfeldern mit bis zu drei Ernten im Jahr und von den revolutionären Kleinkrediten der Grameen-Bank. Und sie spricht von Monir Khan, ihrem Ehemann. Ein perfekter Schwiegersohn: höflich, charmant, ein begeisterter Koch, humorvoll, geduldig und unaufdringlich.

Dass ihren Arbeitgeber all diese wunderbaren Eigenschaften gar nicht zu interessieren scheinen, macht sie zornig. Sie legt deshalb nicht nur ihre Wunden offen, sondern kratzt auch am Leib der württembergischen Landeskirche. „Ich will etwas anstoßen, sonst wäre ich nicht hier, sondern in Bangladesch“, sagt sie. Natürlich hat sie auch schon einmal mit dem Gedanken gespielt, ihre Heirat erst nach dem Ende des Vikariats offiziell bekanntzugeben. Doch die Idee hat sie ziemlich schnell verworfen. Heimlich Fakten zu schaffen widerspricht ihrem protestantischen Ethos: „Wir wollten offen sein, wir sind ja evangelisch.“

Nun ist die innerkirchliche Debatte in vollem Gang. Sowohl Mitglieder des Konvents der württembergischen Bezirksbeauftragten für Islamfragen als auch der Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer haben sich für die Vikarin stark gemacht. Für die württembergische Landeskirche ist der Fall klar: Junge Theologen, die in den Pfarrdienst strebten, wüssten von Anfang an, dass der Ehepartner einer Pfarrerin oder eines Pfarrers grundsätzlich protestantisch sein müsse, lautet die offizielle Erklärung von Kirchenrätin Kathrin Nothacker. Sie würden sich zu Beginn ihres Vorbereitungsdienstes sogar auf diesen Passus im Kirchenrecht verpflichten.

Natürlich war auch der Tübinger-Stift-Stipendiatin dieser Passus vertraut. Im Frühjahr des vergangenen Jahres erinnerte ihr Vater sie sogar erneut daran. Er schickte eine E-Mail mit dem Auszug des Württembergischen Pfarrergesetzes an seine Tochter, die sich zu diesem Zeitpunkt in Dhaka befand. Die frisch examinierte Theologin absolvierte dort ein Praktikum bei der Grameen-Bank und engagierte sich bei der Dhaka International Christian Church. Bei einer Exkursion ins Landesinnere zu einer Gruppe von Kreditnehmerinnen lernte sie ihren zukünftigen Mann kennen, der für die Grameen-Bank als Übersetzer arbeitete. Der Wirtschaftsprüfer war beeindruckt von der kleinen willensstarken Besucherin aus Deutschland. Er führte Carmen Häcker und die anderen Freiwilligen zu den Mangoplantagen seiner Familie und diskutierte mit der Gruppe stundenlang über Strategien gegen die Armut im Land.

„Mir war bewusst, dass es ein Problem geben würde mit der Ordination, aber nicht mit der Ausbildung“, räumt Carmen Häcker ein. Ihre Hoffnung klammerte sich an den dritten Satz des schmerzlichen Paragrafen: „In Ausnahmefällen kann der Oberkirchenrat auf Antrag von dem Erfordernis nach Satz 1 befreien.“ Sie sei sich damals sicher gewesen, dass eine solche Ausnahme genehmigt werden könne. Nach einem Gespräch im zuständigen Dezernat für theologische Ausbildung im Juli dieses Jahres war dieser Traum ausgeträumt. „Mir wurde knallhart gesagt, wenn Sie im August heiraten, werden Sie zum 1. Oktober entlassen“, erinnert sich Häcker.

Die Vikarin schließt die Augen. Sie hadert mit sich selbst. Hat sie ihre Existenzkrise vielleicht selbst verursacht? Hat sie Ausnahmen gesehen, wo es keine gab? Oder will ihre Kirche den gesellschaftlichen Wandel nicht wahrhaben, der sich irgendwann auch im Pfarrhaus widerspiegelt? Schließlich wächst in Deutschland die Zahl der christlich-muslimischen Ehen. Carmen Häcker ist überzeugt, dass auch diese Paare sich das Pfarrhaus zum Vorbild nehmen. Am meisten aber ärgert sie, dass ihr Mann nicht zum Gespräch eingeladen wurde. „Es wurde gar nicht geprüft, um was für einen Menschen es sich handelt und ob er meine Arbeit im Pfarrhaus unterstützen kann.“

Mittlerweile wohnt sie wieder im Pfarrhaus ihrer Eltern im Stuttgarter Ortsteil Weilimdorf. Es ist, als ob sie wieder bei null anfangen müsste. Ihre Zukunft als Pfarrerin, an die sie so fest geglaubt hat, scheint auf einmal ungewiss. Soll sie einen Neuanfang in Bangladesch wagen? „Ich stelle mir dort vieles einfacher vor“, sagt sie leise. „Vor allem mit Monir.“ Auch in der Dhaka International Christian Church würde sie gerne mal predigen. Carmen Häcker atmet durch. Zumindest ihr Fernweh hat sie noch nicht verlassen.

Hintergrund

Talar und Traualtar

Hochzeiten wie die der Vikarin Carmen Häcker werden in der evangelischen Kirche gerade rechtlich neu geregelt. Aber das kommende Gesetz macht sie kaum glücklicher. Ehen evangelischer Geistlicher mit Muslimen sind auch künftig nicht vorgesehen. Die Regelung gehört zum Pfarrdienstgesetz, mit dem die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) das Recht für die Pfarrer in ihren 22 Landeskirchen vereinheitlichen will. Ende 2010 hat die 140-köpfige Synode der EKD einen Entwurf beschlossen. Bisher haben nur die badische Landeskirche und die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche in Deutschland (VELKD) das Regelwerk ratifiziert. In den nächsten zwei Jahren müssen die Synoden der restlichen 21 Gliedkirchen entscheiden, was sie daraus übernehmen wollen.

Auch nach dem neuen Recht sollen die Partner von Geistlichen evangelisch sein, mindestens aber zu einer christlichen Kirche gehören. Das entspricht weitgehend dem Recht, das in der württembergischen Kirche seit Langem gilt. Die Synodalen der EKD stützten sich bei ihrem Beschluss auf Erfahrungen von Kirchenjuristen, die sie schon vor fünf Jahren zusammengetragen hatten: Pfarrerehen mit Partnern, die an Allah, Wischnu oder an gar nichts glauben, machen im Alltag Probleme. Denn der Pfarrer und seine Familie gelten in der Gemeinde nach wie vor als ein Vorbild einer christlichen Ehe.

Ausnahmen sind möglich, aber selten. Einige Landeskirchen, etwa die in Hessen und Nassau oder die im Rheinland, lassen mehr Spielraum für interreligiöse Ehen, andere noch weniger. Am strengsten sind die Freikirchen. So erwartet etwa die Evangelisch-methodistische Kirche, dass die Partner von Geistlichen ebenfalls Methodisten sind. Baptisten, die die Kindertaufe ablehnen, berufen nur Pastorinnen und Pastoren, deren Partner getauft und Mitglieder der Gemeinde sind, in denen sie arbeiten.

Für evangelische Christen sind die Verfügungen ihrer Kirchenleitung anfechtbar. Es gibt dafür eigene Verwaltungsgerichte. Carmen Häcker hat das Gericht ihrer Kirche angerufen. Sie klagt sowohl gegen ihre Entlassung als auch gegen deren Sofortvollzug. Am 9. Dezember tritt das Gericht erstmals in der Angelegenheit Häcker zusammen.

Erschienen in:
Ausgabe 48/2011
Redakteur:
Astrid Prange (Redakteurin)
Thema:
Glaube
Stichworte:
Evangelisch, Kirchen, Familie