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So geht's

Seligwerden

Aus: Christ & Welt Ausgabe 18/2011

Bei der Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch das Urteil des Papstes fest, dass eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese als Vorbild und als Fürsprecher bei Gott anzunehmen.

Der Seligsprechung kann eine Heiligsprechung folgen. Erst dann darf die betreffende Person offiziell weltweit verehrt werden. Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Dazu muss die jeweilige Ortskirche Informationen über Leben und Sterben der betreffenden Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den „Ruf der Heiligkeit“ nachweisen. Nach Abschluss werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen zugeleitet. Diese prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein.

Das Kirchenrecht schreibt eine Fünfjahresfrist zwischen dem Tod und dem Auftakt des Seligsprechungsverfahrens vor. Schon wenige Wochen nach seinem Amtsantritt kündigte Papst Benedikt XVI. an, dass der Prozess für seinen verstorbenen Vorgänger Johannes Paul II. unverzüglich beginnen kann. Offiziell hat der Vatikan das Seligsprechungsverfahren für den Papst aus Polen im Juni 2005 in Rom feierlich eröffnet. Mit der Unterzeichnung der kirchlichen Anerkennung einer unerklärlichen Heilung auf Fürbitte seines Vorgängers schloss Benedikt XVI. das Seligsprechungsverfahren Mitte Januar ab; es ist das kürzeste der neueren Kirchengeschichte.

Erschienen in:
Ausgabe 18/2011
Redakteur:
KNA (Katholische Nachrichten-Agentur)
Thema:
Großaufnahme
Stichworte:
Katholisch, Papst