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Evangelische Kirche in Württemberg

Die Häcker-Offensive

Aus: Christ & Welt Ausgabe 49/2011

Die Vikarin Carmen Häcker darf wegen ihrer Ehe mit einem Muslim die Ausbildung nicht beenden. Wir berichteten darüber. Nun fordern Theologiestudenten in einem Offenen Brief an Landesbischof Frank Otfried July eine Umkehr.

Enttäuscht: Maximilian Aichele, Hannes Leitlein, Nina Roller und Samuel Raub (v.l.n.r.) wollen sich nicht damit abfinden, dass angehende Pfarrer sich im Ernstfall zwischen Berufung und Beziehung entscheiden müssen. © Markus Nowak/textbildton.net

Sehr geehrter Herr Landesbischof July,

wir wenden uns als Studierende der evangelischen Theologie enttäuscht an Sie. Wie die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Württemberg mit der Vikarin Carmen Häcker und ihrem muslimischen Ehemann Monir Khan verfahren ist, können wir nicht hinnehmen – auch im Hinblick auf unsere Zukunft als mögliche Vikare unter ihrer AnLeitung.

Wir sehen Carmen Häcker entmündigt. Mit Ihrer Entscheidung, die Vikarin aufgrund ihrer Ehe mit einem nicht christlichen Mann zu entlassen, stellen Sie das Pfarrergesetz über die Berufung von Frau Häcker und sprechen ihr diese ab. Sie nehmen ihr die Zukunftsperspektive, indem Sie ihr jegliche weitere Ausbildungsmöglichkeit zur Pfarrerin versagen.

Wir sehen Monir Khan entmündigt. Er wurde nicht in den Ablauf des Verfahrens einbezogen. Haben Sie sich jemals kennengelernt? Wir fürchten, dass hier mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wurde. Würden Sie Anstoß daran nehmen, wenn der Partner von Frau Häcker als Topmanager eine Siebentagewoche hätte? Oder im Schichtdienst in einem Krankenhaus arbeiten würde? Er wäre wohl nicht verfügbar für gemeindliches Engagement. Monir Khan hingegen zeigt großes Interesse an der Berufung seiner Frau. Das Pfarrergesetz stellt Menschen in der Situation von Frau Häcker, für die Sie als kirchlicher Arbeitgeber besondere Verantwortung tragen, vor eine Entscheidung, die so unmöglich zu treffen ist. Partner, von denen mindestens einer in den kirchlichen Dienst berufen ist, sollen durch ihre Liebe für ebendiesen auch in der Arbeit befähigt, gestärkt und inspiriert werden.

Der Paragraf jedoch, der Frau Häcker zum Verhängnis geworden ist, verkehrt die positive Wechselwirkung zwischen Liebesbeziehung und Berufung ins Gegenteil. Entweder Beziehung oder Berufung wird dadurch zu einer schweren Last. Die gelebte Beziehung schließt die gelebte Berufung aus – oder umgekehrt. Dabei muss gerade die Kirche darauf achten, dass ihr Recht zum Wohle aller von ihm Betroffenen dient.

Im Fall von Carmen Häcker sind wir überzeugt, dass die Nichtanwendung der im betreffenden Paragrafen 19 durchaus vorgesehenen Ausnahmeregelung weder zum Wohl der Eheleute noch zum Wohl der Kirchengemeinde Altenmünster beiträgt, und fragen uns: Wer, wenn nicht die Kirche, soll in der Lage sein, sich mitten in die interkulturelle und interreligiöse Realität unserer Zeit zu stellen? Dorthin, wo die Menschen, die Sie erreichen wollen, längst stehen.

Mitten in der Lebenswelt der Gemeindeglieder sollte das Pfarrhaus Vorbild sein. Unserer Meinung nach jedoch sicher nicht durch die Inszenierung der heilen, monokulturellen Welt mittels Kirchenleitung, vielmehr aber durch wahrhaften und ehrlichen Umgang mit Herausforderungen, vor die wir alle gestellt sind.

Wir fragen uns, was Ihr wahrer Grund, Ihre Motivation für diese Entscheidung ist. Der Verdacht drängt sich auf, dass die Begründung Ihres Urteils vorgeschoben ist, Sie sich vielleicht sogar hinter geltendem Recht verstecken – aus Angst. Und ehrlich gesagt wissen wir noch nicht einmal, wovor Sie genau Angst haben. Am ehesten vielleicht vor denen, die noch mehr Angst haben als Sie selbst. „Was werden wohl die Leute sagen?“, müssen Sie sich gefragt haben. Oder ist es das Fremde, das Sie zurückschrecken lässt und zu dieser kleinmütigen Entscheidung führen konnte? Die Unsicherheit, die eine solche Partnerschaft mit sich bringt?

Wir dagegen zollen Frau Häcker und Herrn Khan großen Respekt, dass sie das Wagnis einer transkulturellen und religionsverschiedenen Ehe eingehen, obwohl sie sich bewusst waren, welche Konsequenzen ihr Mut haben könnte. Diese Entscheidung zeugt von großer Stärke – und von großer Liebe. Denn selbstverständlich wird es eine große Herausforderung sein, diese Ehe zu meistern – wie jede andere Ehe auch. Denn welche Beziehung ist schon krisenresistent? Ihre vielleicht? Jedenfalls trägt Ihre Entscheidung dazu bei, dass Ehen zwar nicht krisenfester, dafür aber kirchenresistenter werden.

Der Fall von Carmen Häcker und Monir Khan ernüchtert. Anstatt als Kirche mutig über gegenwärtige interkulturelle und interreligiöse Herausforderungen in unserer Gesellschaft hinauszuweisen, zeigt sich die Evangelische Landeskirche in Württemberg scheu gegenüber der aktuellen Realität. Mit denen allerdings sehen sich die Menschen konfrontiert, die sich der Kirche anvertrauen.

Es ist zu spät, Ihr Urteil zurückzunehmen. In der Kirchengemeinde Altenmünster hat Frau Häcker keine Zukunft mehr. Entschuldigen Sie sich aufrichtig. Treten Sie mit dem Ehepaar in Dialog und erarbeiten Sie gemeinsam eine Lösung, wie Frau Häcker ihre Ausbildung abschließen kann. Überdenken Sie das Württembergische Pfarrergesetz. Ändern Sie Paragraf 19.

In der Hoffnung auf eine Zukunft, in der wir mit voller Überzeugung als Ihre Mitarbeitenden die württembergische Landeskirche bereichern können.

Maximilian Aichele, Hannes Leitlein, Nina Roller und Samuel Raub für eine Gruppe evangelischer Theologiestudenten der Humboldt-Universität zu Berlin

Erschienen in:
Ausgabe 49/2011
Redakteur:
Astrid Prange (Redakteurin)
Thema:
Glaube
Stichworte:
Evangelisch, Lebensstil