Gregor Gysi
Danke für diese guten Normen
Aus: Christ & Welt Ausgabe 35/2011
Der linke Fraktionsvorsitzende erkennt, dass kulturelle Traditionen, auch Religionen, Ressourcen sind, aus denen sich Normbewusstsein durch die Überlieferung und Kenntnis konkreter Normen speist.
Viel ist schon geschrieben worden über die katholische Kirche, das Papsttum, natürlich auch über den gegenwärtigen Papst. Darunter finden sich auch viele Kritiken. Ich möchte über eine andere Seite schreiben, die Interesse in mir wachrief.
Im Gegensatz zu seinem Ruf, ein knochenharter Konservativer zu sein, erklärt Papst Benedikt XVI., ein Theologe der Moderne zu sein. Die Religion soll einen Ort in der Moderne haben, nicht etwa umgekehrt. Moderne, das ist für Benedikt vor allem: produktive als auch destruktive Macht sowie Pluralität und Durchdringung höchst verschiedener Kulturen. Damit stellt sich die Frage einer Verrechtlichung, aber auch nach der Legitimation entsprechender Ordnungen. Denn Recht, gleichgültig ob es sich um einfaches innerstaatliches Recht oder internationales Recht handelt, ist auf Anerkennung angewiesen.
Aber kann es ein normatives Fundament, das für alle Menschen eine verbindliche Kraft haben könnte, in einer kulturell so vielfältigen Welt überhaupt geben? Was haben Angehörige des gehobenen westlichen Mittelstands mit einem Kleinbauern aus China zu tun, mit ihm gemein? Bedeutet das nicht, dass es kulturelle Gewissheit nicht geben kann? War ihre Vorspiegelung nur Ideologie in einer dafür noch ausreichend provinziellen Lebenswelt?
Dennoch, ohne eine Idee des Guten geht es nicht. Dazu, worin diese bestehen soll, wird uns die moderne Wissenschaft allerdings keine Antwort geben. Ihre Begriffe sind auf empirische Erfahrung zugeschnitten, Moral und Vergleichbares spielen in ihr keine Rolle. Aber der wissenschaftliche Fortschritt zeigt, dass es ohne ethische und rechtliche Restriktionen nicht geht.
Eine andere Rolle spielen Staat und Recht. Sie können Rechtsstaatlichkeit schaffen – sie ist schon deshalb wichtig, damit subjektive Rechte und Interessen bei der Etablierung von Institutionen nicht unter den Tisch fallen. Aber bloßes staatlich gesetztes Recht ist noch nicht Rechtsstaatlichkeit. Es scheint etwas Vor- und Außerrechtliches zu geben, das als Bewertungsmaßstab gelten kann, um tatsächliches Recht als ein Recht auszuweisen, das Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit entspricht.
Papst Benedikt XVI. sieht nun zwei mögliche Zugänge, um auf das zu stoßen, was das anerkennungsfähige Gute sein könnte: Vernunft und Religion. Dabei – so der Papst – erweisen sich beide allein als defizitär. Dass ein Papst das auch über die Religion sagt, ist nicht unbedingt zu erwarten.
Die Religion enthalte in sich die Tendenz zum Fanatismus und zur Intoleranz, so Benedikt, die Vernunft dagegen tendiere zu einer Art Hybris, die in fehlschlagende Emanzipation münde. Für religiösen Fanatismus Beispiele zu finden ist bestimmt nicht schwer, für die Hybris der Vernunft denke man etwa an den Großen Terror der Französischen Revolution und an dessen Nachahmer.
Vielleicht, und hier folge ich eher Jürgen Habermas, muss man einfach anerkennen, dass kulturelle Traditionen, auch Religionen, Ressourcen sind, aus denen sich Normbewusstsein durch die Überlieferung und Kenntnis konkreter Normen speist. In unserer so spannungsgeladenen Welt ist diese Einsicht die beste Begründung für das Toleranzgebot des Rechtsstaats: Auch das Aushalten von Dissensen ist vernünftig. Wir müssen nicht dieser oder jener Norm sofort folgen, aber dass es überhaupt Normen – darunter auch gute – gibt, das müssen wir würdigen.
Gregor Gysi ist Fraktionsvorsitzender der Linkspartei im Bundestag. In seiner Dissertation befasst er sich mit der „Vervollkommnung des sozialistischen Rechtes im Rechtsverwirklichungsprozess“. Sein Vater Klaus Gysi war Minister für Kultur und Staatssekretär für Kirchenfragen der DDR.





